FAQ: Schokoladensteuer

FAQ: Schokoladensteuer

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zur Schokoladensteuer.

Wann muss ich Schokoladensteuer zahlen?

In Dänemark gelieferte Produkte unterliegen den Vorschriften der Schokoladensteuer.

Wenn Sie Dänemark als Lieferland auswählen, wird Ihrer Bestellung beim Bezahlvorgang die Schokoladensteuer hinzugefügt.

Kann ich von der Schokoladensteuer befreit werden?

Ja. Wenn Sie über eine Bescheinigung verfügen, dass Sie von der Schokoladensteuer befreit sind, können Sie dieses Dokument in Ihrem Carletti-Kundenkonto unter dem Reiter „Schokoladensteuerbefreiung“ hochladen.

Wenn Ihre Anfrage angenommen wird, wird beim Bezahlen keine Schokoladensteuer auf Ihre Bestellung erhoben.