FAQ: Schokoladensteuer
In Dänemark gelieferte Produkte unterliegen den Vorschriften der Schokoladensteuer.
Wenn Sie Dänemark als Lieferland auswählen, wird Ihrer Bestellung beim Bezahlvorgang die Schokoladensteuer hinzugefügt.
Ja. Wenn Sie über eine Bescheinigung verfügen, dass Sie von der Schokoladensteuer befreit sind, können Sie dieses Dokument in Ihrem Carletti-Kundenkonto unter dem Reiter „Schokoladensteuerbefreiung“ hochladen.
Wenn Ihre Anfrage angenommen wird, wird beim Bezahlen keine Schokoladensteuer auf Ihre Bestellung erhoben.